Handbuch Wasserrecht
2. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 144 Vollzugsklausel.
Anmerkungen
1) Zur Abgrenzung der Kompetenzen der Bundes- und der Landesgesetzgebung in wasserrechtlichem Zusammenhang und zur Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörden sowie der Zulässigkeit des Rechtsweges siehe die bei § 98 wiedergegebene Rsp.