Braumüller/Gruber

Handbuch Wasserrecht

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-1327-7

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Braumüller/Gruber - Handbuch Wasserrecht

§ 139 Aufhebung älterer Vorschriften.

Braumüller/Gruber

Rechtsprechung

1) Auch die aus gesetzlich begründeten Konkurrenzen iSd § 139 Abs 2 hervorgegangenen Wasserverbände müssen als Zwangsverbände (§ 88 Abs 1 lit b [idF vor der Novelle 1990]) angesehen werden. VwSlgNF 6254 A = ÖJZ 1965, 167; vgl zu Zwangsverbänden jetzt vor allem § 88 Abs 1 lit c und § 88b.

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