Handbuch Wasserrecht
2. Aufl. 2022
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§ 138 Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes.
Anmerkungen
1) Vgl die zu § 138 Abs 3 bis 5 strukturell ähnlichen Regelungen des § 31 Abs 3 bis 5.
2) Der Verstoß gegen einen gem § 138 Abs 1 erteilten Auftrag kann strafbar sein (vgl § 137 Abs 3 Z 8), ebenso der Verstoß gegen einen gem § 138 Abs 2 erteilten Alternativauftrag (vgl § 137 Abs 1 Z 5).
Schrifttum
Demmelbauer, „Eigenmächtige Neuerung“ und Schadenersatz, ÖVA 1971, 103; Moser, Umweltschutz als Aufgabe des Zivilrechts, ÖJZ 1974, 375; Schwarzer, Das Altlastensanierungsgesetz, WBl 1989, 266 u 304; Kerschner, Privatrechtlicher Umweltschutz bei sogenannten „Altlasten“, RZ 1990, 26; Schröfl, Die Haftung des Unternehmens- und Liegenschaftserwerbers für Altlasten, ecolex 1990, 257; Kozak/Stern, Bodenrisiko bei Liegenschaftskäufen – eine unbekannte Größe? NZ 1991, 185; Raschauer, Sanierung kontaminierter Industriestandorte, ÖZW 1991, 41 u 43; Hüttler, Altlastensanierung durch den Bund – eine Totgeburt? ecolex 1992, 206; Stanger, Rechtliche Probleme mit Kontaminationen beim Grundstückstransfer, ImmZ 1993, 75 u 99; Kerschner, Nachbarrecht im Spannungsfeld zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht, JBl 1994, 781; Schmelz, Sicherung und Sani...