Handbuch Wasserrecht
2. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 134b Mitanwendung wasserrechtlicher Bestimmungen in Anlagenverfahren
Anmerkungen
1) Siehe zur Mitanwendung von wasserrechtlichen Bestimmungen durch die Gewerbebehörde Anm 6 f bei § 98, zur Mitanwendung von Wasserrecht im Verfahren nach dem AWG Anm 10 bei § 98 und nach dem MinROG Anm 8 f bei § 98.