Braumüller/Gruber
Handbuch Wasserrecht
2. Aufl. 2022
ISBN: 978-3-7073-1327-7
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Braumüller/Gruber - Handbuch Wasserrecht
§ 133 Durchführung der Aufsichtstätigkeit.
Anmerkungen
1) Ein Organ der Gewässeraufsicht an der Ausübung seiner Tätigkeit zu hindern, kann nach § 137 Abs 1 Z 7 strafbar sein.