Suchen Hilfe
Braumüller/Gruber

Handbuch Wasserrecht

2. Aufl. 2022

Print-ISBN: 978-3-7073-1327-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Braumüller/Gruber - Handbuch Wasserrecht

§ 133 Durchführung der Aufsichtstätigkeit.

Anmerkungen

1) Ein Organ der Gewässeraufsicht an der Ausübung seiner Tätigkeit zu hindern, kann nach § 137 Abs 1 Z 7 strafbar sein.

Daten werden geladen...

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden