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SWK 15, 20. Mai 2021, Seite 895

Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Organisation einer 24-Stunden-Pflege sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Entscheidung: Ra 2020/15/0029 (Amtsrevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Norm: § 34 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Der Mitbeteiligte machte in seiner Arbeitnehmerveranlagung Fahrtkostenersätze an seine Tochter als außergewöhnliche Belastungen geltend. Die betreffenden Fahrten der Tochter seien iZm der Organisation einer 24-Stunden-Pflege für die pflegebedürftige Ehegattin des Mitbeteiligten entstanden. Das Finanzamt verneinte das Vorliegen außergewöhnlicher Belastungen, weil es die Fahrten als Besuchsfahrten einstufte.

Das BFG gab der erhobenen Beschwerde statt und bejahte das Vorliegen außergewöhnlicher Belastungen. Die Fahrtkosten seien krankheitsbedingt angefallen und zwangsläufig.

Rechtliche Beurteilung: Fahrtkosten, die ihre Ursache in der Betreuung eines betagten Elternteils haben, etwa anlässlich der Begleitung bei Spaziergängen, verschiedener Besorgungen oder Arztbesuchen, mangelt es am Merkmal der Außergewöhnlichkeit. Zu solchen Besorgungen gehört auch das Organisieren einer Pflegekraft für die Eltern. Dies jedenfalls dann, wenn keine atypischen Umstände vorliegen, die vom BFG im Revisionsfall nicht festgestellt wurden. Das angefochtene Erkenntnis e...

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