Handbuch Wasserrecht
2. Aufl. 2022
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§ 124 Wasserbuch
Anmerkungen zu § 124–126
1) Zu den Zielsetzungen der Neuordnung der Bestimmungen über das Wasserbuch sind die erläuternden Bemerkungen (RV 1152 BlgNR 17. GP 35) instruktiv: „Das in Anlehnung an das Grundbuch konzipierte Wasserbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem im wesentlichen Wasserbenutzungsrechte eingetragen sind. Mit der Eintragung waren bisher bestimmte Rechtswirkungen verbunden. Allerdings hatte dies besondere Formalismen zur Voraussetzung, was die Aktualität des Wasserbuches schwer beeinträchtigt hat. Soll doch das Wasserbuch gerade auch für wasserwirtschaftliche Planungen eine möglichst aktuelle Information bieten. Die in der Wasserbuchverordnung enthaltenen, zum Teil übertriebenen Formalismen haben auch dazu geführt, daß die Wasserbuchpraxis in den Ländern bereits erheblich voneinander abweicht. Auch stand sie einer – sinnvollen EDV-mäßigen – Wasserbuchführung im Wege. Dies hat letztlich auch besondere Rechtswirkungen des Wasserbuches ad absurdum geführt.
Aus diesem Grund wird das Wasserbuch einerseits hinsichtlich seiner Aussagekraft und Aktualität verbessert, andererseits die Wasserbuchführung wesentlich vereinfacht. Damit wird das Wasserbuch zu e...