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Braumüller/Gruber

Handbuch Wasserrecht

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-1327-7

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Dokumentvorschau
Braumüller/Gruber - Handbuch Wasserrecht

§ 117 Entschädigungen und Beiträge.

Anmerkungen

1) Eng mit § 117 verbundene Bestimmungen sind § 26 und 111 Abs 3.

2) Auf § 117 ausdrücklich verwiesen wird in § 12 Abs 4 (Entschädigung für die Verschlechterung der Bodenbeschaffenheit wegen Änderung des Grundwasserstandes), in § 15 Abs 1 (vermögensrechtliche Nachteile von Fischereiberechtigten), in § 19 Abs 2 und 3 (Kostenbeitrag des Mitbenutzungsberechtigten und Entschädigung für die Beeinträchtigung eines Wasserbenutzungsrechts durch die Einräumung eines Mitbenutzungsrechtes), in § 26 Abs 6 (Vorbehalt der Nachprüfung einer Entschädigung), in § 28 Abs 2 (Entschädigung für die Vorschreibung von Abänderungen bei der Wiederherstellung zerstörter Anlagen), in § 34 Abs 4 (Entschädigung für die Einschränkung bestehender Rechte durch Schutz- und Schongebiete), in § 42 Abs 2 (Beitragsleistungen zu Schutz- und Regulierungsmaßnahmen), in § 44 Abs 1 (Beitragsverpflichtung zu öffentlichen Schutz- und Regulierungswasserbauten), in § 47 Abs 2 (Kostenbeitrag zu Instandhaltungsmaßnahmen des Ufereigentümers), in § 49 Abs 1 (Entgelt für die Abgabe vorhandener Baustoffe und Geräte zur Gefahrenbekämpfung), in § 52 Abs 1 (Entschädigung für die Änderung der...

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