zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Braumüller/Gruber

Handbuch Wasserrecht

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-1327-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Braumüller/Gruber - Handbuch Wasserrecht

§ 96 Aufsicht über Wasserverbände

Anmerkungen

1) Siehe zur Zuständigkeit der Behörde, gem § 96 Abs 1 über alle aus dem Verbandsverhältnis und den wasserrechtlichen Verpflichtungen des Verbandes entspringenden Streitfälle (auch die in § 97 Abs 2 genannten werden idR solche sein) zu entscheiden, die bei § 97 wiedergegebene Rsp.

2) Zur Bestellung eines Sachwalters bei Wassergenossenschaften vgl § 85 Abs 4.

Rechtsprechung

1) Mit dem Hinweis in § 96 Abs 1 auf die „sinngemäße Anwendung des § 120“ ist (lediglich) gemeint, dass der LH, wenn er als Aufsichtsbehörde über die Wasserverbände tätig wird, sich bei der Auswahl geeigneter Personen auch der in § 120 vorgesehenen wasserrechtlichen Bauaufsicht bedienen kann, deren Aufgabe die Überprüfung der technischen Anlagen des Verbandes vor dem Hintergrund der jeweiligen Bewilligungsbescheide darstellt. Diese Möglichkeit stünde dem LH als Aufsichtsbehörde ansonsten nicht offen. Von der Beiziehung eines nicht-amtlichen Sachverständigen (zur Erstattung eines Gutachtens über die technische Ausführung der Anlagen des Wasserverbandes) unterscheidet sich die Bestellung ein...

Daten werden geladen...