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Braumüller/Gruber

Handbuch Wasserrecht

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-1327-7

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Braumüller/Gruber - Handbuch Wasserrecht

§ 95a Auflösung des Wasserverbandes

Braumüller/Gruber

Anmerkungen

1) Die Auflösung eines Wasserverbandes soll nur aus den in § 95a angeführten Gründen, unter den darin geregelten Voraussetzungen, möglich sein (siehe RV 1199 BlgNR 20. GP 33).

2) Gem § 102 Abs 1 lit f kommt im Verfahren über die Auflösung von Wasserverbänden den im § 83 Abs 3 genannten Personen und Stellen Parteistellung zu, daher den Genossenschaftsgläubigern.

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