TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Braumüller/Gruber

Handbuch Wasserrecht

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-1327-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Braumüller/Gruber - Handbuch Wasserrecht

§ 10 Benutzung des Grundwassers.

Anmerkungen

1) Vgl die gesonderte Erwähnung von Grundwasser und des aus einem Grundstück zutage quellenden Wassers in § 3 Abs 1 lit a; zu unterirdisch fließendem Wasser siehe auch § 2 Abs 4.

2) § 10 schränkt die bewilligungsfreien Nutzungsbefugnisse an Privatgewässern ein, vgl § 5 Abs 2.

3) Gem § 12b Abs 1 können ua Vorhaben iSd § 10 durch Verordnung bewilligungsfrei gestellt werden, wenn sie von minderer wasserwirtschaftlicher Bedeutung sind (siehe Anm 1 bei § 12b).

4) Regelungen zu Gewässern, die als Trinkwasser gebraucht werden, finden sich in der Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TWV), BGBl II 2001/304 idF BGBl II 2017/362, gestützt auf das Lebensmittelgesetz 1975.

5) § 115 Abs 1 sieht für die Änderung und Erweiterung von Trink- und Nutzwasserversorgungsanlagen iSd § 9 und 10 vor, dass die Bewilligung dafür durch eine Anzeige bei der Behörde gem § 114 erlangt werden kann, wenn damit keine Änderung der Art und des Maßes der Wasserbenutzung bewirkt wird. Die Bewilligungsdauer entspricht in diesem Fall aber der des Wasserrechtes und be...

Daten werden geladen...