Handbuch Wasserrecht
2. Aufl. 2022
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§ 93 Verbandsverpflichtungen als Grundlast
Anmerkungen
1) Auch genossenschaftliche Verpflichtungen sind, wie das bei Wasserverbänden der Fall ist, wenn für die Mitgliedschaft Liegenschaften oder Anlagen maßgebend sind, eine Grundlast, siehe dazu § 80, dort insb Anm 3.
Schrifttum
Krenn, Grund- und Hausabgaben in der Zwangsversteigerung, RZ 2018, 74.