TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Braumüller/Gruber

Handbuch Wasserrecht

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-1327-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Braumüller/Gruber - Handbuch Wasserrecht

§ 9 Besondere Wasserbenutzung an öffentlichen Gewässern und privaten Tagwässern.

Anmerkungen

1) § 9 Abs 1 betrifft öffentliche Gewässer (vgl dazu § 2), § 9 Abs 2 dagegen private Tagwässer. Zur Qualifikation eines Gewässers als öffentliches oder privates vgl Anm 2 zu § 2; zur Benutzung des Grundwassers siehe § 10.

2) Gem § 12b Abs 1 können ua Vorhaben iSd § 9 durch Verordnung bewilligungsfrei gestellt werden, wenn sie von minderer wasserwirtschaftlicher Bedeutung sind (siehe Anm 1 bei § 12b).

3) Regelungen zu Gewässern, die als Trinkwasser gebraucht werden, finden sich in der Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TWV), BGBl II 2001/304 idF BGBl II 2017/362, gestützt auf das Lebensmittelgesetz 1975.

4) § 115 Abs 1 sieht für die Änderung und Erweiterung von Trink- und Nutzwasserversorgungsanlagen iSd § 9 und 10 vor, dass die Bewilligung dafür durch eine Anzeige bei der Behörde gem § 114 erlangt werden kann, wenn damit keine Änderung der Art und des Maßes der Wasserbenutzung bewirkt wird. Die Bewilligungsdauer entspricht in diesem Fall aber der des Wasserrechtes und beträgt n...

Daten werden geladen...