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Braumüller/Gruber

Handbuch Wasserrecht

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-1327-7

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Braumüller/Gruber - Handbuch Wasserrecht

§ 63 Enteignung von Liegenschaften und Bauwerken

Anmerkungen

1) Das WRG bietet neben der Zwangsrechtseinräumung auch andere Grundlagen, dafür in Rechte einzugreifen, vgl Anm 1 bei § 60.

2) Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Einräumung von Zwangsrechten bzw Allgemeines zu Zwangsrechten an sich vgl die bei § 60 abgedruckte Rsp.

3) Zur Grundinanspruchnahme in unerheblichem Ausmaß vgl § 111 Abs 4, zu „Legalservituten“ siehe § 72.

4) Nach § 69 kann der Grundeigentümer von demjenigen, der die Einräumung einer Grunddienstbarkeit, die Benutzung, Verlegung oder Beseitigung eines Privatgewässers oder die Gestattung einer wesentlichen Veränderung des Grundwasserstandes begehrt, die Einlösung der betroffenen Grundflächen verlangen.

5) Zur Rückübereignung und zum Erlöschen von Zwangsrechten vgl § 70.

Rechtsprechung

1) Voraussetzung für die Einräumung von Zwangsrechten ist ein entsprechender Bedarf daran und an dem Gut, an dem solche eingeräumt werden sollen, und die Abwägung der einander entgegenstehenden allgemeinen Interessen und der Interessen desjenigen, der damit belastet werden soll; siehe dazu und anderen für Zwan...

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