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Sonderzahlungen und unterjährig wechselndes Ausmaß der Arbeitszeit
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Bei einer Änderung des Beschäftigungsausmaßes ist in Bezug auf die Ermittlung der Sonderzahlungen eine Mischberechnung (unter anteiliger Berücksichtigung des jeweiligen Beschäftigungsausmaßes) vorzunehmen, wenn der Kollektivvertrag keine Regelung für die Ermittlung der Sonderzahlung bei Änderung des Beschäftigungsausmaßes vorsieht.