Handbuch Wasserrecht
2. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 55p Programme im Rahmen der Europäischen Integration
Anmerkungen
1) Siehe zur „ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung“ in erster Linie § 32 Abs 1, Abs 2 lit f und Abs 7. Das aktuelle auf § 55p (urspr § 55b, dann § 55l) gestützte Programm iSd des § 55p Abs 1 ist die VO des Bundesministers über das Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung – NAPV), BGBl II 2017/385, europarechtliche Grundlage dafür ist die Nitrat-RL (Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen, ABl L 375/1).
2) Ein Verstoß gegen die in einer Verordnung gem § 55p getroffenen Anordnungen kann nach § 137 Abs 1 Z 15 strafbar sein.
Schrifttum
Wilhelm, Schach dem Nitrat! ecolex 1990, 397; Fenz, Aktionsprogramm Nitrat, Mehr Grundwasserschutz …, Forum Gas Wasser Wärme 2018/2, 21; Herlicska, Aktionsprogramm Nitrat … aber der Kampf geht weiter, Forum Gas Wasser Wärme 2018/2, 23; Suchanek/Reiterer, Nitratgehalt im Grundwasser einklagbar? ÖWAW 2019, 412, Hoffberger-Pippan, Aktuelle beihilferechtliche Judikatur deutsc...