Handbuch Wasserrecht
2. Aufl. 2022
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§ 55l Hochwasserrisikomanagementpläne
Anmerkungen
1) Gestützt auf § 55l wurde die Verordnung betreffend Planungen zum Hochwasserrisikomanagement (Nationale HochwasserrisikomanagementplanVO 2015 – RMPV 2015), idF BGBl II 2016/268, erlassen.
2) Hochwasserrisikomanagementpläne haben die in Anhang B Teil II aufgezählten Vorgaben zu enthalten.