Handbuch Wasserrecht
2. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 55h Verfahren für die Erstellung der Nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne
Rechtsprechung
1) § 55h richtet sich an die vollziehenden Behörden (bei der wasserwirtschaftlichen Planung und der Erstellung der Bewirtschaftungspläne) und entfaltet keine unmittelbaren Rechtswirkungen für Rechtsunterworfene; siehe näher dazu E 4 bei § 55c.