Handbuch Verdeckte Gewinnausschüttung
3. Aufl. 2021
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S. 204I. Einleitung
In Bezug auf die Besteuerung der Kapitalgesellschaft und ihrer Gesellschafter kommt das Trennungsprinzip zum Tragen. Das Trennungsprinzip lässt – grundsätzlich anzuerkennende – schuldrechtliche Beziehungen zwischen den gesellschaftsrechtlich verbundenen Steuersubjekten zu. Werden aber im Rahmen derartiger schuldrechtlicher Beziehungen dem Gesellschafter Vermögensvorteile zugewendet, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, so liegt insoweit eine verdeckte Ausschüttung vor. Als solche ist sie – ebenso wie offene Ausschüttungen – der steuerlich unbeachtlichen Sphäre der Einkommensverwendung einer Kapitalgesellschaft zuzurechnen. Verdeckte Ausschüttungen dienen der Entflechtung und Abgrenzung der steuerrelevanten Sphäre der Einkommenserzielung von der steuerneutralen Sphäre der Einkommensverwendung einer Kapitalgesellschaft. Die – gänzliche oder teilweise – Qualifikation einer Leistungsbeziehung als verdeckte Ausschüttung dient damit der Ermittlung des „richtigen“ Einkommens der betreffenden Körperschaft und ihres Gesellschafters.
Gemäß § 8 Abs 2 KStG ist es für die Ermittlung des Einkommens einer Körperschaft ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Au...