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Entsendung von überlassenen Arbeitnehmern nach Österreich
ua (EU 2016/0009 ua); beim EuGH anhängig als Rs C-18/17, Danieli & C. Officine Meccaniche ua.
Dem angeführten Vorlageantrag liegt die Entsendung von nicht der Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegenden Arbeitnehmern zugrunde, die ein italienisches Unternehmen, dem diese Arbeitnehmer von anderen Konzernunternehmen überlassen werden, zur Errichtung eines Drahtwalzwerks in Österreich einsetzen möchte. Die betreffenden Arbeitnehmer sind zum Teil in Kroatien, für das die Beschränkung der Freizügigkeit noch bis gilt, und zum Teil in Italien legal beschäftigt und sollen von dem zur Errichtung des Drahtwalzwerks beauftragten Unternehmen allein für die Abwicklung des Auftrags in Österreich verwendet werden. Der VwGH möchte vom EuGH wissen, ob Österreich für diese Arbeitnehmer eine Beschäftigungsbewilligung verlangen darf.