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SWK 8, 10. März 2021, Seite 538

BMF-Info zur abgabenrechtlichen Behandlung des Verdienstentgangs

Die Info des 2021-0.049.190, zur abgabenrechtlichen Behandlung des Verdienstentgangs an Arbeitnehmer gemäß § 32 EpiG betrifft die Frage, wie Vergütungen für den Verdienstentgang, die an Arbeitnehmer geleistet werden, bei Arbeitgebern zu behandeln sind.

Das EpiG sieht in den § 7 und 17 unter bestimmten Voraussetzungen die bescheidmäßige Anordnung der Absonderung einer Person durch die Bezirksverwaltungsbehörde vor. Gemäß § 32 Abs 1 EpiG ist natürlichen Personen in derartigen Fällen wegen der durch die Behinderung ihres Erwerbs entstandenen Vermögensnachteile eine Vergütung zu leisten. Die Absonderung nach dem EpiG mittels (telefonischen) Bescheides ist von einer Quarantäne nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz zu unterscheiden. Eine Quarantäne nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz (zB aufgrund der Einreisebeschränkungen) ist keine Absonderung iSd EpiG; es gebührt dafür keine Vergütung nach § 32 EpiG, sondern gegebenenfalls ist eine Entgeltfortzahlung wegen Dienstverhinderung aus persönlichen Gründen nach bestimmten arbeitsrechtlichen Normen (zB § 8 AngG bzw § 1154b ABGB) vorgesehen.

Der Vergütungsbetrag ist als fortgezahltes Entgelt iSd EFZG anzusehen. Es liegen aus lohnsteuerrechtlicher Sicht da...

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