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Das Geldwäschepaket im Überblick
Gesetzespaket zur Geldwäschevermeidung und Terrorismusbekämpfung
Unter dem Begriff „Geldwäschepaket“ ist das Bundesgesetz gemeint, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden. Im Folgenden wird dieses Gesetzespaket im Überblick dargestellt.
1. Überblick
Mit dem Geldwäschepaket wurden folgende Richtlinien umgesetzt:
Richtlinie (EU) 2018/843 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (5. Geldwäscherichtlinie);
Richtlinie (EU) 2019/1153 zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten;
Richtlinie (EU) 2019/2177 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II);
Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente;
Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäscherichtlinie).
2. Kontenregistergesetz
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