Praxishandbuch OG
1. Aufl. 2021
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S. 3145. Sozialversicherung
5.1. Allgemeines
Obwohl das Thema Sozialversicherungsrecht in der Praxis erhebliche Auswirkungen auf den Alltag von OG-Gesellschaftern hat, wird es regelmäßig stiefmütterlich behandelt. Daher sollen im Folgenden einige wesentliche Aspekte der für OGs bzw ihre Gesellschafter relevanten Bestimmungen dargestellt werden.
5.2. Die Gesellschafter der OG im Sozialversicherungsrecht
Gesellschafter von OGs unterliegen grundsätzlich dem GSVG (§ 2 Abs 1 Z 2 GSVG). Apotheker und Patentanwälte in der Pensionsversicherung und Ärzte in der Pensionsversicherung und Unfallversicherung sind nach dem FSVG pflichtversichert. Die Gesellschafter einer OG, die land- und forstwirtschaftlich tätig ist, unterliegen dem BSVG.
Das GSVG unterscheidet gewerbliche Selbstständige (§ 2 Abs 1 Z 1 GSVG), neue Selbstständige (§ 2 Abs 1 Z 4 GSVG) und Freiberufler.
5.2.1. Gewerbliche Selbstständige
5.2.1.1. Kranken- und Pensionsversicherung
Anknüpfungspunkt für OG-Gesellschafter für die Pflichtversicherung betreffend Kranken- und Pensionsversicherung als gewerblicher Selbstständiger ist § 2 GSVG. Gemäß § 2 Abs 1 Z 2 GSVG unterliegen persönlich haftende Gesellschafter einer der Wirtschaftskammer angehörigen OG der Pflichtversicherung. Die Kammermitgliedschaft knüpft sich grundsätzlich an die Erlangung...