Praxishandbuch OG
1. Aufl. 2021
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S. 1383. Steuerrecht
3.1. Allgemeines zur OG im Steuerrecht
Die OG wird in der unternehmerischen Praxis insbesondere von Klein- und Mittelbetrieben gewählt, spielt aber im Projektgeschäft oft auch für größere Unternehmen eine wichtige Rolle.
Die in Österreich bei Unternehmensgründungen am häufigsten gewählte Rechtsform ist die der Personengesellschaft.
Die OG ist ein transparenter Rechtsträger, was zur Folge hat, dass ertragsteuerlich durch die Gesellschaft „hindurchgesehen“ und auf die Gesellschafter der OG durchgegriffen wird (Transparenzprinzip bzw Durchgriffsprinzip genannt). Gewinne bzw allfällige Verluste werden daher direkt den Gesellschaftern der OG zugerechnet. Das Transparenzprinzip gilt auch für den Bereich der ImmoESt, da diese unter die Einkommensteuer fällt.
Die OG ist insbesondere in Bezug auf das Ertragsteuerrecht eine im Detail sehr herausfordernde Gesellschaftsform. Ihre Wahl macht allerdings bis zu einem Gewinn von mehr als EUR 500.000 durchaus Sinn, da sich aus ertragsteuerlicher Sicht eine GmbH im Falle der Vollausschüttung idR erst ab Überschreiten dieser Schwelle lohnt. Sollte es tatsächlich zu allen ab 2021 geplanten Steuersenkungen bzw sonstigen Plänen (zB KöSt soll v...