Handbuch Mitunternehmerschaften
1. Aufl. 2019
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S. 43Kapitel B: Gründung einer (gewerblich tätigen) Mitunternehmerschaft
1. Ebene der Mitunternehmerschaft
1.1. Rechnungslegungspflicht und steuerrechtliche Gewinnermittlung
Für die Beurteilung der Rechnungslegungspflicht einer Personengesellschaft wird auf die maßgebende Vorschrift des § 189 UGB zurückgegriffen. Die angewandte steuerliche Gewinnermittlungsart einer Personengesellschaft definiert sich im Anwendungsbereich des § 5 Abs 1 EStG einerseits unter Bezugnahme auf diese nach dem UGB bestimmte Rechnungslegungspflicht. Andererseits findet eine davon losgelöste Beurteilung nach Maßgabe der im EStG sowie in der BAO implementierten Vorschriften zur Gewinnermittlung statt. Prinzipiell steht den betrieblichen Personengesellschaften das gesamte Spektrum der vorhandenen Gewinnermittlungsarten des EStG zur Verfügung, wobei die Frage einer verpflichtenden oder freiwilligen Anwendung bestimmter Gewinnermittlungsarten zunächst die Beurteilung einer etwaigen Rechnungslegungspflicht verlangt.
1.1.1. Die Rechnungslegungspflicht von Personengesellschaften
Personengesellschaften, bei denen mindestens ein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (personalistische Personengesellschaften), sind nach § 189 Abs 1 Z 3 iVm Abs 4 UGB rechnungslegungs...