Handbuch Mitunternehmerschaften
1. Aufl. 2019
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S. 1Kapitel A: Gesellschafts- und steuerrechtliches Rahmenkonzept
1. Gesellschaftsrechtlicher Rahmen: Rechtsformen der Personengesellschaften
Das österreichische Gesellschaftsrecht kennt unterschiedliche Personengesellschaftsformen. Zu nennen sind insbesondere die offene Gesellschaft (OG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) und die stille Gesellschaft (stG). Daneben wird auch die im Nachfolgenden nicht weiter berücksichtigte Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) den Personengesellschaften zugeordnet. Letztere geht auf unionsrechtliche Vorgaben zurück und ist in der Praxis kaum von Relevanz.
1.1. Offene Gesellschaft
1.1.1. Allgemeines, Wesen und Zweck
Eine OG ist eine unter eigener Firma geführte Gesellschaft, bei der die Gesellschafter gesamthandschaftlich verbunden sind und bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist (§ 105 Satz 1 UGB). Der Abschluss eines OG-Gesellschaftsvertrages unterliegt keinerlei Formpflichten und ist grundsätzlich auch konkludent möglich. Die OG ist rechtsfähig (§ 105 Satz 2 UGB). Sie ist zwingend beim Firmenbuch anzumelden (§ 106 UGB) und entsteht erst konstitutiv mit ihrer Eintragung (§ 123 Abs 1 UGB). Zwisch...