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Konsultationsvereinbarung zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Grenzgängerregelung im DBA Italien
Erlass: , 2020-0.394.761, BMF-AV 2020/96.
Der Erlass gibt den Inhalt einer zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien auf Basis von Art 25 Abs 3 DBA Italien abgeschlossenen Konsultationsvereinbarung wieder. Die Konsultationsvereinbarung dient der Klärung der Wirkungsweise des Art 15 Abs 6 DBA Italien (Grenzgängerregelung) in Bezug auf Steuerpflichtige, die üblicherweise zu ihrem Arbeitsort pendeln, derzeit aber aufgrund der Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 im Homeoffice arbeiten.
Die Konsultationsvereinbarung dient dabei nur als vorübergehende Maßnahme, um das Ausmaß der persönlichen Belastungen für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer angesichts der COVID-19-Pandemie möglichst gering zu halten.