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SWK 19, 10. Juli 2020, Seite 1013

Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten nach § 91 GMSG – Liste der teilnehmenden Staaten (1. Mai 2020)

Information: Info des 2020-0.343.150.

Diese BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, welche für den Meldezeitraum 2020 zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten, und führt jene Staaten und Territorien an, für die im Kalenderjahr 2020 Informationen gemäß § 4 GMSG an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen.

Die , BMF-010221/0183-IV/8/2019, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt.

Als teilnehmende Staaten gelten einerseits sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union, andererseits Staaten und Territorien, die in § 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zu § 91 Z 2 GMSG über die Liste der teilnehmenden Staaten, BGBl II 2020/234, angeführt sind, sowie jene Staaten und Territorien, mit denen die EU gesonderte Abkommen über den Austausch von Informationen über Finanzkonten abgeschlossen hat und die in einer von der Europäischen Kommission veröffentlichten Liste angeführt sind.

Zur Klarstellung, welche Staaten und Territorien zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten im Kalenderjahr 2020 als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelt...

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