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SWK 19, 10. Juli 2020, Seite 997

Registrierkassensicherheitsverordnung: Zusätzlicher Steuersatz von 5 %

Auswirkungen auf die Registrierkasse

Markus Knasmüller

Durch die Übergangsbestimmungen gemäß § 28 UStG kommt es zu einem neuen zusätzlichen ermäßigten Steuersatz. Abgesehen von den dadurch ohnehin notwendigen Stammdatenänderungen in Registrierkasse, Warenwirtschaft und Finanzbuchhaltung hätte dies massive Auswirkungen auf die Registrierkassen gehabt, weil die strengen Vorschriften der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) zum Schutz vor Manipulation diese Option eines zusätzlichen Steuersatzes ganz einfach nicht vorgesehen hatten. Um ein Umprogrammieren möglichst zu verhindern, hat das BMF einer sehr pragmatischen und praxisorientierten Lösung zugestimmt; dennoch ist Einiges zu beachten.

S. 9981. Hintergrund der Änderungen

Durch die aktuelle Änderung des UStG wird befristet für Leistungen nach dem und vor dem für ua folgende Produkte der Steuersatz von 20 % oder 10 % auf 5 % reduziert:

  • Speisen und Getränke (auch alkoholische) in der Gastronomie;

  • Bücher, Zeitungen und andere periodische Druckschriften;

  • Kunstgegenstände;

  • Theater- und Filmvorführungen;

  • Museumsbesuche (inkl botanische oder zoologische Gärten).

Gerade im Handel kommen damit nun fünf Steuersätze parallel zur Anwendung: 0 %, 5 %, 10 %, 13 % und 20 %. In den Gemeinden Mittelberg im Kleinwalsert...

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