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Müller

Reisekosten in der Praxis

6. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2425-9

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Reisekosten in der Praxis (6. Auflage)

S. 1384. Reisekosten als Betriebsausgaben

Übersicht


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Reisekostenersätze an Arbeitnehmer
Betriebsausgaben für gewährte Ersätze, unabhängig davon, ob die Ersätze beim Arbeitnehmer steuerfrei oder steuerpflichtig sind
Betrieblich veranlasste Reisen des Unternehmers
Fahrtkosten: Unabhängig von Reise, Betriebsausgaben allgemeiner Art (tatsächliche Kosten)
Tagesgelder: Abgeltung des Verpflegungsmehraufwands;
Inland: 26,40 Euro für 24 h, Zwölftelung;
Ausland: Ländersätze, Zwölftelung.
  • Mindestentfernung 25 km.
Nur für Anfangsphase an einem Ort, solange kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit.
Weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit:
Einsatzort (= politische Gemeinde):
durchgehend (5 Tage),
regelmäßig wiederkehrend (5 Tage),
unregelmäßig wiederkehrend (15 Tage).
Einsatzgebiet: 5 Tage für ständig bereistes, eingegrenztes Gebiet.
Fahrtätigkeit: 5 Tage für eingegrenzten Bereich, gleichbleibende Routen, Liniennetz.
Nächtigungsgelder:
Tatsächliche Kosten (inkl. Frühstück) oder pauschales Nächtigungsgeld (Inland: 15 Euro, Ausland: Ländersätze).

4.1. Reisekostenersätze an Arbeitnehmer

Ersetzt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Aufwendungen in Zusammenhang mit Dienstreisen, sind diese als Betriebsausgaben abzugsfähig. Davon umfa...

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