SWK-Spezial: Die Feststellungserklärung 2022
1. Aufl. 2023
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S. 19A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines zum Feststellungsverfahren
1.1. Zweck, Voraussetzungen
Gem § 188 BAO erfolgt eine Feststellung des Gewinnes oder des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten, wenn an den Einkünften derselben Einkunftsart mehrere Personen beteiligt sind. Als Beteiligte kommen physische und juristische Personen, aber auch Personenvereinigungen/-gemeinschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit in Betracht; dies liegt zB vor bei einer OG, KG, GesbR, EWIV, Miteigentumsgemeinschaft und bei einer unechten (atypischen) stillen Gesellschaft. Eine Feststellung erfolgt für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen. Der festgestellte Gewinn bzw Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten wird dann auf die Teilhaber verteilt.
Die Gewinnermittlung bei einer Personengesellschaft erfolgt in zwei Stufen. Auf der ersten Stufe (Gesellschaftsebene) wird der von der Gesellschaft im Wirtschaftsjahr bzw Kalenderjahr erzielte steuerliche Gewinn oder Verlust einheitlich ermittelt. Auf der zweiten Stufe (Gesellschafterebene) wird der für die Gesellschaft festgestellte Gewinn oder Ve...