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S. 288. Kleinunternehmer und Bauleistungen
8.1. Kleinunternehmer als Erbringer von Bauleistungen
Erbringen Kleinunternehmer Bauleistungen, kommt es nicht zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger gemäß § 19 Abs. 1a UStG, da die Leistungen der Kleinunternehmer steuerfrei sind.
Überschreitet der Kleinunternehmer im Laufe eines Kj. die Kleinunternehmergrenze, so werden sämtliche Umsätze dieses Jahres (somit auch die schon bewirkten Umsätze) steuerpflichtig. Dies gilt auch für die vom Unternehmer erbrachten Bauleistungen. Der leistende Unternehmer hat den Leistungsempfänger daher vom Überschreiten der Kleinunternehmergrenze zu informieren und berichtigte Rechnungen (mit Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld) auszustellen.
Beim Leistungsempfänger kommt es in so einem Fall zu einer verspäteten Versteuerung der entsprechenden Umsätze. Hier kommt aber die in Rz. 1000 UStR festgehaltene Erleichterung zur Anwendung, wonach die schon bewirkten Umsätze als in den Voranmeldungszeitraum fallend angesehen werden können, in dem die maßgebliche Umsatzgrenze überschritten wird.
Bei sofortiger Meldung der Überschreitung durch den leistenden Unternehmer und zeitgerechter Voranmeldung bzw. Entrichtung der USt durch den Le...