Gerhard Gaedke/Edith Wurzinger

Der Kleinunternehmer im UStG

1. Aufl. 2012

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Dokumentvorschau
Der Kleinunternehmer im UStG (1. Auflage)

S. 23

7.1. Verhältnis zu anderen Steuerbefreiungen

Dem UStG ist eine Rangordnung der einzelnen Steuerbefreiungen nicht zu entnehmen. Nach Rz. 1002 und 3987 UStR geht aber die persönliche unechte Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG den echten Befreiungen (z.B. Ausfuhrlieferungen gemäß § 7 UStG und innergemeinschaftliche Lieferungen gemäß Art. 7 UStG) vor.

Lediglich hinsichtlich der ig. Lieferung neuer Fahrzeuge kommt gemäß Art. 6 Abs. 5 BMR die Kleinunternehmerbefreiung nicht zur Anwendung. In so einem Fall liegt auch bei einem Kleinunternehmer eine innergemeinschaftliche Lieferung vor.

Anmerkung:

Diese Verwaltungsmeinung lässt sich dem Gesetzestext nicht entnehmen, da das UStG keine Rangordnung für die einzelnen Steuerbefreiungen festlegt. Es würde daher die Annahme naheliegen, dass die Steuerbefreiungen in der Reihenfolge der Anordnung in § 6 UStG zur Anwendung kommen, wodurch die echten Steuerbefrei-ungen Vorrang vor den unechten Steuerbefreiungen hätten. Diesfalls wäre aber der Hinweis in Art. 6 Abs. 5 BMR überflüssig, wonach bei der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge die Kleinunternehmerbefreiung nicht zur Anwendung kommt. Aus dieser Bestimmung lässt sich die Absicht des Gesetzgebers erkennen, die Kleinunternehmerbefreiung nicht ...

Der Kleinunternehmer im UStG

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