Gerhard Gaedke/Edith Wurzinger

Der Kleinunternehmer im UStG

1. Aufl. 2012

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Der Kleinunternehmer im UStG (1. Auflage)

S. 185. Option zur Steuerpflicht

Nach § 6 Abs. 3 UStG kann ein Kleinunternehmer gegenüber dem Finanzamt erklären, dass er auf die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung verzichtet. Dies wird vor allem dann von Vorteil sein, wenn seine Kunden überwiegend vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer sind und die Steuerschuld daher auf die Leistungsempfänger übergewälzt werden kann.

Durch den Verzicht erlangt der Unternehmer – unter den allgemeinen Voraussetzungen – das Recht auf Vorsteuerabzug.

Der Verzicht hat schriftlich und ausdrücklich gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu erfolgen. Für die Verzichtserklärung ist das Formular U12 vorgesehen, welches aber nicht zwingend zu verwenden ist; ein Schreiben mit entsprechendem Inhalt ist ausreichend. Die Abgabe einer Steuererklärung für sich alleine genügt nicht. Ebenso ist die Entrichtung der USt an das Finanzamt oder die Ausstellung von Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis nicht ausreichend. Die Erklärung ist ein Anbringen i.S.d. § 85 BAO und gilt dann als eingebracht, wenn sie der Behörde tatsächlich zugekommen ist. Die Beweislast, dass die Verzichtserklärung beim Finanzamt eingelangt ist, trifft den Unternehmer.

Der Verzicht kann nach dem Wortlaut des UStG nur bi...

Der Kleinunternehmer im UStG

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