SWK-Spezial Die GmbH in der Praxis
2. Aufl. 2007
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S. 277XIII. Ausgewählte Praxisprobleme im Stadium des laufenden Geschäftsbetriebs einer GmbH
S. 2781. Der Prokurist als Unterstützung der Geschäftsleitung
1.1. Vollmachtsverhältnisse in der Unternehmenspraxis
711
S. 279
S. 280
S. 2811.2. Grundlagen der Prokura
712
Allgemeines. Die Geschäftsführung einer GmbH bedient sich bei der Führung des gesellschaftlichen Unternehmens üblicherweise verschiedener Hilfspersonen. Wenn sie bevollmächtigt werden, im Namen und für Rechnung der Gesellschaft Rechtsgeschäfte abzuschließen, so handeln die Bevollmächtigten als unmittelbare Stellvertreter der Geschäftsführung. Diese erteilte Vollmacht wird - in Abhängigkeit vom Umfang - entweder als Prokura oder Handlungsvollmacht bezeichnet.
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Übersicht: Vollmachtsverhältnisse | |||
Rechtliche Gestaltung | Außenverhältnis | Innenverhältnis | Charakteristik und Anmerkungen |
Bevollmächtigung | rechtliches Dürfen | ||
Ermächtigung | rechtliches Dürfen | ||
Auftrag | rechtliches Dürfen und Müssen | ||
Vollmacht ohne Ermächtigung | rechtliches Können | kein rechtliches Dürfen | Diese Vollmacht mit vollständiger Innenbeschränkung liegt dann vor, wenn etwa im Rahmen des Dienstverhältnisses dem Prokuristen untersagt wird, von der ihm erteilten Vollmacht in irgendeiner Weise Gebrauch zu machen. |
Vollmacht und... |