SWK-Spezial Die GmbH in der Praxis
2. Aufl. 2007
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S. 169X. Geschäftsführung
S. 1701. Überblick über ausgewählte „Stationen“ der Geschäftsführerfunktion
441
S. 171
S. 172
S. 1732. Bestellung der Geschäftsführer
2.1. Allgemeines
442
Rechtsgrundlagen. Die Gesellschaft muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben, bei denen es sich um physische und handlungsfähige Personen handeln muss und die im Regelfall nicht dem Aufsichtsrat angehören dürfen. Die Bestellung von juristischen Personen ist unzulässig.
Arten
-Fremdgeschäftsführer
-Gesellschafter-Geschäftsführer
-Notgeschäftsführer
Bestellung
-durch Gesellschafterbeschluss
-im Gesellschaftsvertrag
-notarielle Beglaubigung
-Musterzeichnung
-deklarative Wirkung der Firmenbucheintragung
Dauer
-Bestellung auf unbestimmte Zeit (Normalfall)
-Bestellung auf bestimmte Zeit (Notgeschäftsführer)
-befristete Bestellung durch vertragliche Vereinbarung
Gesellschafter-Geschäftsführer
-Bestellung erfolgt meistens durch den Gesellschaftsvertrag
-Sonderrecht auf Bestellung eines Geschäftsführers (§§ 6 Abs. 4, 50 Abs. 4 GmbHG)
443
Maßgeblichkeit der Parteiendisposition. Im Übrigen sind die Gesellschafter in der Wahl ihrer Geschäftsführer nicht beschränkt. Es ist weder ein Befähigungsnachweis im Geschäftszweig der GmbH noch eine bestimmte Befähigung überhaupt er...