SWK-Spezial Die GmbH in der Praxis
2. Aufl. 2007
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S. 54VI. Die Kapitalaufbringung anlässlich der Gesellschaftsgründung
1. Das Stammkapital
1.1. Wichtige Grundlagen für die Beratungspraxis
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Bedeutung. Das Stammkapital dient der Aufbringung und Erhaltung des Gesellschaftsvermögens. Nachdem in der GmbH die persönliche (Erfolgs-)Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaften ausgeschlossen ist, hat das Stammkapital eine Ersatzfunktion für eben diese persönliche Haftung. Das Stammkapital gewährleistet anlässlich der Gründung der Gesellschaft ein Mindestanfangsvermögen.
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Mindestkapital. Das zwingend erforderliche - und auf einen in Eurowährung bestimmten Nennbetrag lautende - Stammkapital von mindestens € 35.000,00 (§ 6 Abs. 1 GmbHG) kann nicht als Garantie für ein ausreichendes Eigenkapital verstanden werden; es ist im Ergebnis nur eine Seriositätsschwelle für die Rechtsform der GmbH. Die Vereinbarung eines unrunden Stammkapitalbetrages (z.B. € 39.847,36) ist zulässig.
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Eigenkapital. Es besteht keine gesetzliche Regelung, wonach das Eigenkapital der GmbH in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen bzw. anlässlich der Gründung der Gesellschaft angestrebten Geschäftsumfang stehen muss. Das Gesetz untersagt die Gründung einer GmbH mit weni...