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Hirschler/Kanduth-Kristen/Zinnöcker/Stückler (Hrsg)

SWK-Spezial Einkommensteuer 2022

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4472-1

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Dokumentvorschau
SWK-Spezial Einkommensteuer 2022 (1. Auflage)

S. 78Das Baurecht im Bilanz- und Ertragsteuerrecht

Kerstin Brandstetter/Lorenz Schilling/Alexander Sekot

1. Einleitung

Gebäude gehören sachenrechtlich zu dem jeweiligen Grundstück, wenn sie darauf in der Absicht errichtet wurden, stets dort zu verbleiben (§ 297 ABGB). Dies folgt dem durch das römische Recht entwickelten Grundsatz „superficies solo cedit“ (das Recht am Überbau weicht dem Recht am Grund). Demnach gehört zivilrechtlich alles, das auf einem Grundstück fest mit dem Boden verbunden ist, dem Eigentümer des Grundstücks (zB Gebäude). Nach der sachenrechtlichen Grundregel kann an diesen Dingen kein getrenntes Eigentumsrecht bestehen; der Eigentümer der Liegenschaft ist auch Eigentümer eines darauf errichteten Hauses, unabhängig davon, wer das Haus errichtet hat.

Eine Ausnahme von dieser Regel bildet das Baurecht nach dem Baurechtsgesetz. Gem § 1 BauRG kann ein Grundstück mit dem dinglichen veräußerlichen und vererblichen Recht belastet werden, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben.

Die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse am Baurecht bzw auf den darauf erworbenen oder errichteten Bauwerken gelten grundsätzlich auch für die Bilanzierung und für das Ertragsteuerrecht. Folglich sind die Bauwerke grundsätzl...

SWK-Spezial Einkommensteuer 2022

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