SWK-Spezial Einkommensteuer 2022
1. Aufl. 2022
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S. 175Der Tod der Betriebsinhaberin und die steuerlichen Folgen
Sanela Terko/Aaron Kleinbrod/Lukas Steininger
1. Ausgangssachverhalt
Für vorliegende Abhandlung ist vom Tod einer freiberuflichen Betriebsinhaberin (BI) auszugehen. Die BI war zu Lebzeiten als Fachärztin in einer Privatklinik tätig und bezog als solche Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem § 22 Z 1 lit b EStG. Des Weiteren war sie Mehrheitsgesellschafterin sowie Geschäftsführerin dieser in ihrem Namen betriebenen Privatklinik, woraus ihr auch ein Geschäftsführerbezug gem § 22 Z 2 EStG zufloss. Schließlich erzielte die BI Einkünfte aus der Vermietung einer Liegenschaft an die in ihrem Namen betriebene Privatklinik gem § 28 Abs 1 Z 1 EStG. Fraglich ist nun, welche ertragsteuerlichen Folgen der Tod der BI hat.
2. Zurechnung von Einkünften im Todesfall
Grundsätzlich endet die unbeschränkte Steuerpflicht einer natürlichen Person mit deren Tod. Fraglich ist daher, wem Einkünfte des ursprünglich Steuerpflichtigen nach dessen Tod zuzurechnen sind. In Anlehnung an das Zivilrecht könnte dies primär der ruhende Nachlass sein, der zwischen Erbanfall und Einantwortung als eigene juristische Person anerkannt wird. Im Steuerrecht erfolgt eine Zurechnung an den ruhenden Nachlass allerdings nur ...