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SWK 10, 1. April 2018, Seite 501

Neue Vereinfachungsregelung für Konsignationslager in Deutschland

Änderung der Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung

Heidi Friedrich-Vache und Erich Tüllenburg

Nachdem bisher in Deutschland weder nach Gesetz noch Verwaltungsauffassung für sogenannte Inbound-Fälle und grenzüberschreitende Lieferungen über ein deutsches Konsignations- oder Auslieferungslager umsatzsteuerliche Vereinfachungen zur Vermeidung einer Registrierung für Umsatzsteuerzwecke ausländischer Unternehmer vorgesehen waren, gibt es diesbezüglich nun eine Änderung.

1. Hintergrund und bisherige umsatzsteuerliche Konsequenzen

Vor Kurzem hat die deutsche Finanzverwaltung die Rechtsprechung des BFH bestätigt, dass in bestimmten Inbound-Fällen, ungeachtet einer Zwischenlagerung in einem deutschen Konsignations- oder Auslieferungslager, eine (Direkt-)Lieferung (und kein Verbringen von Ware zur eigenen Verfügungsmacht des Lieferanten) aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet an den (unternehmerischen) Abnehmer vorliegen kann.

Bisher sind im deutschen Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) keine umsatzsteuerlichen Hinweise etwaiger genereller Vereinfachungen bei Einlagerung von Ware in Deutschland erwähnt. Länderkoordinierend hat sich zB die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main zur Frage der Lieferungen über ein Konsignationslager klar umgekehrt geäußert. Danach wurde bislang in Deutschland...

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