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Wiederaufnahme – Wissensstand der Abgabenbehörde
Entscheidung: Ra 2022/15/0034 (Parteirevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Norm: § 303 BAO.
Sachverhalt und Verfahren: Bei einem Steuerpflichtigen wurden im Zuge einer Außenprüfung formelle und materielle Mängel der Buchführung festgestellt. Das Finanzamt nahm die Umsatz- und Einkommensteuerverfahren wieder auf und setzte die Abgaben unter Berücksichtigung entsprechender Sicherheitszuschläge neu fest.
Das BFG gab der Beschwerde teilweise Folge, indem es die Sicherheitszuschläge reduzierte.
Rechtliche Beurteilung: Im Zulässigkeitsvorbringen wird vertreten, die VwGH-Judikatur zum Wissensstand des Finanzamts im Falle einer Wiederaufnahme sei uneinheitlich. Nach , sei entscheidend, ob der abgabenfestsetzenden Stelle (Veranlagungsabteilung) alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt gewesen seien. Nach dieser Judikaturlinie stünden die Kenntnisse eines Prüfers der Wiederaufnahme nicht entgegen, wenn er der abgabenfestsetzenden Stelle die konkret relevanten Sachverhalte nicht vor Erlassung des Bescheides mitgeteilt habe. Nach einer anderen Judikaturlinie sei die Wiederaufnahme hingegen dann ausgeschlossen, wenn der „Abga...