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Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2023
, 2022-0.918.544, BMF-AV 2022/160.
Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfssätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 LStR verwiesen. Die monatlichen Regelbedarfssätze werden jährlich per 1. 1. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.
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Altersgruppe | Regelbedarfssätze |
0 bis 5 Jahre | 320 Euro |
6 bis 9 Jahre | 410 Euro |
10 bis 14 Jahre | 500 Euro |
15 bis 19 Jahre | 630 Euro |
20 Jahre oder älter | 720 Euro |