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Allgemeines zur Beilage L 1k
Zur Geltendmachung von Unterhaltsabsetzbeträgen oder außergewöhnlichen Belastungen für Kinder bzw zur Nachversteuerung des Arbeitgeberzuschusses für Kinderbetreuung ist die Beilage L 1k zu verwenden (Musterformular auf Seite 195 f). Der Familienbonus Plus kann in der Beilage L 1k oder – in besonderen Fällen – in der Beilage L 1k-bF beantragt werden. Für jedes Kind muss eine eigene Beilage ausgefüllt werden. Begünstigungen stehen grundsätzlich nur für Kinder zu, die sich im Inland, einem anderen Mitgliedstaat der EU, des EWR oder in der Schweiz aufhalten.
Gegenüber dem Formular 2021 ergeben sich keine wesentlichen Änderungen.