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Die Berufsausbildungsgesetz-Novelle 2015
Durch BGBl I 2015/78, ausgegeben am , wurde das Berufsausbildungsgesetz (BAG) einer umfangreicheren Novellierung unterzogen. Hier werden die wesentlichen Änderungen dargestellt, wobei auf bloß redaktionelle Anpassungen (zB an die Terminologie der GewO 1994, die aktuelle Fassung des AVG oder der StPO, die Bezeichnungen des AKG, WKG oder des UGB) nicht eingegangen wird. Da das Gesetz weder Inkrafttretens- noch Übergangsbestimmungen enthält, sind die Neuerungen bereits mit dem auf die Kundmachung des Gesetzestextes im Bundesgesetzblatt folgenden Tag wirksam.
Zielsetzungen
Durch den neu eingefügten § 1a BAG wurde eine Zielbestimmung für die Weiterentwicklung der Qualität der betrieblichen Berufsausbildung geschaffen. Dabei werden folgende Zielsetzungen festgelegt:
Wesentliche Aufgabe der Berufsausbildung ist die Ausbildung in qualifizierten beruflichen Tätigkeiten und die Vermittlung der dafür erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Schlüsselqualifikationen.
Die Ausbildung bereitet auf die Übernahme von Verantwortung und Selbständigkeit in Arbeits- und Lernsituationen vor (berufliche Handlungskompetenz).
Die Ausbildung leistet einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen (insbesondere durch Aktualität und Arbeitsmarktrelevanz de...