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ASoK 2, Februar 2021, Seite 79

Generalkollektivvertrag zu COVID-19-Tests und Maskenpflicht

Generalkollektivvertrag Corona-Test, online abrufbar unter https://www.wko.at/service/ kollektivvertrag/generalkollektivvertrag-corona-test.html.

Der Mitte Jänner 2021 beschlossene Generalkollektivvertrag Corona-Test, der für alle Betriebe, für die die Wirtschaftskammer die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt, und zeitlich befristet bis gilt, enthält die folgenden wesentlichen Eckpunkte:

  • Die für bestimmte Berufsgruppen verpflichtenden Test sind während der Arbeitszeit unter Fortzahlung des Entgelts durchzuführen. Arbeitnehmer ohne Testpflicht, für die die (tunliche) Absolvierung außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist, werden hierfür einmal pro Woche freigestellt. Arbeitnehmer dürfen wegen der Inanspruchnahme von Tests sowie aufgrund eines positiven Tests nicht benachteiligt bzw gekündigt werden.

  • Bei Maskenpflicht während der Arbeit ist dem Arbeitnehmer nach drei Stunden ein Abnehmen der Maske für mindestens 10 Minuten zu ermöglichen.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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