Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beschäftigungserlaubnis im Sitzstaat des Arbeitgebers bei Entsendung nach Österreich
Bei grenzüberschreitender Entsendung nach Österreich müssen bestimmte Unterlagen am Einsatzort bereitgehalten bzw der Abgabenbehörde unmittelbar in elektronischer Form zugänglich gemacht werden. Zu diesen Unterlagen gehört auch die behördliche Genehmigung der Beschäftigung des entsandten Arbeitnehmers im Sitzstaat des Arbeitgebers (LVwG Tirol , LVwG-2018/25/0063-6).
Sachverhalt
Am wurden im Rahmen einer finanzpolizeilichen Kontrolle nach dem LSD-BG und dem AuslBG acht bosnische Arbeitnehmer der Firma C (ohne Betriebssitz in Österreich) bei Fenstermontagearbeiten auf einer Baustelle angetroffen. Es bestand ein Entsendeverhältnis zwischen der Firma C als Auftragnehmerin und einer anderen Firma als Auftraggeberin. Für einen der Arbeitnehmer wurde die Ausweiskarte seiner Einzelaufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung, nicht jedoch seine Beschäftigungserlaubnis im Sitzstaat seines Arbeitgebers vorgewiesen.
In der Folge wurde ein Straferkenntnis erlassen, mit dem wegen Übertretung von § 26 Abs 1 Z 3 iVm § 21 Abs 1 Z 3 LSD-BG eine Verwaltungsstrafe über den handelsrechtlichen Geschäftsführer der Firma C verhängt wurde. Dagegen wurde Beschwerde an das LVwG Tirol erhoben.
Erkenntnis des LVwG Tirol
Das ...