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Initiativantrag zur Arbeitszeitflexibilisierung
Am wurde von Abgeordneten der Regierungsfraktionen ein Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden sollen, in den Nationalrat eingebracht (IA 303/A 26. GP). Die wichtigsten Inhalte im Überblick:
Ausweitung des Begriffs der leitenden Angestellten;
Ausweitung der zulässigen täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden und der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden (Wegfall der bisherigen Sonderüberstundenregelung);
Verlängerung der möglichen Tagesarbeitszeit bei Gleitzeit auf 12 Stunden bei maximal 60 Wochenstunden;
mehrmalige Übertragbarkeit von Zeitguthaben bei Durchrechnung von Normalarbeitszeit;
(zumindest) gesetzlicher Überstundenzuschlag für die vereinbarte 11. und 12. Stunde;
Beschränkung der wöchentlichen Überstunden auf 20 Stunden bei durchschnittlicher Wochenarbeitszeit von 48 Stunden innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von 17 Wochen;
Ablehnungsmöglichkeit von Überstunden, die zu einer Tagesarbeitszeit von mehr als 10 Stunden bzw zu einer Wochenarbeitszeit von mehr als 50 Stunden führen;
Verkürzung der täglichen Ruhezeit im Tourismus;
Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe.
Die Gesetzw...