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PV-Info 7-8, Juli 2022, Seite 57

Anonyme Anzeigen und anrechenbare Auslandssteuer

Stefan Schuster

Abgeführte Steuern müssen im jeweiligen DBA-relevanten Staat abgeführt werden, um im Inland angerechnet zu werden; widrigenfalls drohen verfahrensrechtliche Herausforderungen im Ausland, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. In diesem Fall () wurde auch die verfahrensrechtliche Frage behandelt, welchen Wert anonyme Anzeigen und Aussagen im Verfahren haben.

Sachverhalt

Ein österreichischer Staatsbürger hatte seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz, einen Nebenwohnsitz in Österreich und ging einer nichtselbständigen Tätigkeit in Liechtenstein nach. Die Versteuerung erfolgte in den Streitjahren 2013 bis 2015 in der Schweiz.

2014 langte eine anonyme Anzeige bei der Finanzpolizei ein, in der behauptet wurde, dass der Revisionswerber mit seiner Lebensgefährtin in der Gemeinde X in Österreich zusammenlebe und er jeden Abend nach Österreich zur Lebensgefährtin in den gemeinsamen Haushalt zurückkehre.

Aufgrund der anonymen Anzeige stellte die Finanzpolizei Ermittlungen an, befragte den Revisionswerber und seine Lebensgefährtin und nahm Erhebungen bezüglich Trinkwasserverbrauch und Post-Nachsendeaufträge vor. Mangels persönlicher und wirtschaftlicher Beziehungen zur...

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