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PV-Info 6, Juni 2021, Seite 27

Weiterbildungsgeld bei Absolvierung eines Studiums

Andreas Gerhartl

Wird Weiterbildungsgeld aufgrund eines Studiums bezogen, gelten andere Anspruchsvoraussetzungen als bei Absolvierung einer sonstigen Weiterbildungsmaßnahme. Es muss daher zwischen beiden Varianten unterschieden werden. Eine Vermischung begründet Gleichheitswidrigkeit infolge der Ausübung von Willkür ().

Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin absolvierte seit ein (nebenberufliches) Studium an der Universität Linz. Vom bis zum (also während der Sommerferien) befand sie sich in Bildungskarenz und beantragte für diesen Zeitraum Weiterbildungsgeld. Dieser Antrag wurde vom AMS mit der Begründung abgewiesen, dass die Beschwerdeführerin keinen Nachweis über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme von 20 Wochenstunden erbringen konnte und dass die Bildungskarenz während der Sommerferien und somit außerhalb der Lehrveranstaltungszeit liege. Das BVwG bestätigte diese Entscheidung. Dagegen wurde Beschwerde an den VfGH erhoben. Geltend gemacht wurde eine Verletzung des Gleichheitssatzes.

Entscheidung des VfGH

Der VfGH gab der Beschwerde statt und hob das Erkenntnis auf. Er führte dazu aus, dass eine Verletzung des Rechts auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Ge...

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