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Privatnutzung eines Firmen-Kfz ist steuerpflichtiger Sachbezug
Auch wenn die private Nutzung eines Firmen-Kfz die einzige Einnahme aus dem Dienstverhältnis ist, stellt dies einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil im Sinne des § 15 EStG dar, der nach den Bestimmungen der SachbezugswerteVO zu bewerten und mit einem Lohnzettel zu erfassen ist ().
Sachverhalt
Ein Steuerpflichtiger wurde erklärungsgemäß mit seinen Einkünften von der Firma A und der B-GmbH für die Jahre 2005 bis 2009 veranlagt. Einkünfte von der C-GmbH wurden nicht erklärt. Er war nichtbeteiligter unternehmensrechtlicher Geschäftsführer in der B-GmbH und in der C-GmbH, die ein gemeinsames Betriebsgelände nutzten. Aufgrund gesundheitlicher Gründe wurde der Geschäftsführer der B-GmbH für einzelne Monate als geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer, für einzelne Monate als Arbeitnehmer über der Höchstbeitragsgrundlage und für einzelne Monate gar nicht bei der Sozialversicherung angemeldet. Sowohl auf die B-GmbH als auch auf die C-GmbH waren Kfz zugelassen, die auch von der jeweils anderen Gesellschaft verwendet und deren Kosten intern weiterverrechnet wurden. Dem Geschäftsführer wurde ein Kfz der C-GmbH auch zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Dafür wurde w...